Rafz verbietet lärmendes Feuerwerk ab November
Rafz macht ernst mit dem Verbot von lärmendem Feuerwerk: An der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 wurde eine entsprechende Einzelinitiative angenommen, wonach die bestehende Polizeiverordnung angepasst werden sollte. Mit Beschluss Nr. 2026-94 vom 9. Juli 2026 hat der Gemeinderat diese Anpassung nun beschlossen und ihr Inkrafttreten auf den 1. November 2026 festgelegt.
Beschluss liegt zur Einsicht auf, Rekurs ist möglich
Der Beschluss und die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, zur Einsichtnahme auf und sind auch online unter den Rubriken «Amtliche Publikationen» und «Rechtssammlung» einsehbar. Wer mit der Änderung nicht einverstanden ist, kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bezirksrat Bülach schriftlich Rekurs erheben – bleibt dieser aus, dürften Silvester und der 1. August in Rafz von diesem Winter an merklich leiser ausfallen.