Das Kindertanztheater Bülach darf seine Aufführungen im Forstwerkhof im Jahr 2027 ein letztes Mal durchführen. Das hat der Stadtrat entschieden. Grund dafür sind erhebliche Sicherheitsmängel, hohe Kosten für die Stadt sowie eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Veranstaltern.
Der Forstwerkhof war bislang viermal Schauplatz des Kindertanztheaters und gilt als atmosphärisch besonderer Ort. Doch das Gelände ist eigentlich keine Eventlocation – das betont der Stadtrat in einer Mitteilung vom 10. Dezember 2025. Die Nutzung war bislang eine Ausnahmeregelung, gestützt auf eine jeweils temporär erteilte Polizeibewilligung. Eine Baubewilligung für die Zuschauertribüne wurde nicht eingeholt.
Lob für kulturelles Engagement – aber klare Grenzen
Trotz der Entscheidung hebt der Stadtrat die Bedeutung des Kindertanztheaters für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in Bülach hervor. „Die Arbeit des Kindertanztheaters für die Kinder- und Jugendarbeit sowie die lokale Identität ist sehr wertvoll“, heisst es in der Mitteilung. Der Stadtrat sei bereit, eine letzte Durchführung im Jahr 2027 zu ermöglichen – allerdings nur unter Auflagen.
Kosten und Ungleichbehandlung
Ein weiterer Grund für das Aus: die Kosten. Für die zweimonatige Nutzung zahlt das Kindertanztheater lediglich 2000 Franken Miete – exakt so viel, wie es an Kulturförderung erhält. Tatsächlich entstehen der Stadt durch die Nutzung aber Kosten im hohen fünfstelligen Bereich. Diese Quersubventionierung sei in Zukunft nicht mehr tragbar und widerspreche den Vorgaben des Stadtparlaments.
Suche nach neuer Lösung läuft
Der Forstwerkhof bleibt somit ab 2028 für Kulturveranstaltungen tabu. Sollte das Kindertanztheater bis Ende März 2026 keinen Ersatz finden, wird die Stadt eine letzte Nutzung im Forstwerkhof ermöglichen – jedoch nur mit aufwendigen Sicherheitsmassnahmen und einer deutlich höheren Miete.
Der Stadtrat empfiehlt dem Kindertanztheater, sich rechtzeitig um eine Alternative zu bemühen. Als mögliche Lösung steht ein Zelt zur Diskussion.